Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.11.1959, Az.: 2 AZR 650/57
Greifbarer Tatbestand; Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Feststellungsklage; Lösung einer einzelnen Rechtsfrage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.11.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 650/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10059
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 29.10.1957 - IV LA 72/57
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 24 zu § 256 ZPO
- DB 1960, 211
- DB 1960, 210-211
Amtlicher Leitsatz
Wenn die Parteien dem Gericht keinen greifbaren Tatbestand unterbreiten und keine Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehren, sondern dem Gericht - wenn auch in die Form einer Feststellungsklage gekleidet - nur die Lösung einer einzelnen Rechtsfrage zur Entscheidung vorlegen, so ist eine solche Feststellungsklage unzulässig.