Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.11.1954, Az.: 1 AZB 28/54
Einlegung der Berufung; Belehrung; Einreichung der Berufungsschrift; Fristbeginn
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.11.1954
- Aktenzeichen
- 1 AZB 28/54
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1954, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1953
- NJW 1954, 1904 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
ArbGG § 9 Abs 4 schreibt eine Belehrung nur für die Einlegung der Berufung vor. Nach ZPO § 518 ist unter Einlegung der Berufung nur die Einreichung der Berufungsschrift selbst, nicht der Begründung zu verstehen. Eine Belehrung, welche sich auf die Einlegung der Berufung beschränkt, setzt daher die Frist in Lauf.