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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.06.1974, Az.: 1 ABR 25/73

Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub; Allgemeine Urlaubsgrundsätze; Mitbestimmungspflicht; Unmittlebarer Zusammenhang mit bezahltem Erholungsurlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.06.1974
Aktenzeichen
1 ABR 25/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 28.02.1973 - 4 TaBV 11/72

Fundstellen

  • BAGE 26, 193 - 198
  • DB 1974, 2263-2264 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 80 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Vereinbarung mit Gastarbeitern über unbezahlten Urlaub"

Amtlicher Leitsatz

Beabsichtigt der Arbeitgeber mit den Angehörigen einer Arbeitnehmergruppe eine Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub zu treffen, dann sind diese beabsichtigten Vereinbarungen jedenfalls dann als allgemeine Urlaubsgrundsätze im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 1972 anzusehen und damit mitbestimmungspflichtig, wenn der unbezahlte Sonderurlaub in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bezahlten Erholungsurlaub gewährt werden soll.