Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.06.1974, Az.: 1 ABR 25/73
Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub; Allgemeine Urlaubsgrundsätze; Mitbestimmungspflicht; Unmittlebarer Zusammenhang mit bezahltem Erholungsurlaub
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.06.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 25/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10118
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 28.02.1973 - 4 TaBV 11/72
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 26, 193 - 198
- DB 1974, 2263-2264 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 80 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Vereinbarung mit Gastarbeitern über unbezahlten Urlaub"
Amtlicher Leitsatz
Beabsichtigt der Arbeitgeber mit den Angehörigen einer Arbeitnehmergruppe eine Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub zu treffen, dann sind diese beabsichtigten Vereinbarungen jedenfalls dann als allgemeine Urlaubsgrundsätze im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 1972 anzusehen und damit mitbestimmungspflichtig, wenn der unbezahlte Sonderurlaub in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bezahlten Erholungsurlaub gewährt werden soll.