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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1958, Az.: 1 AZR 307/58

Betriebliche Ruhegeldversorgung; Betriebliche Hinterbliebenenversorgung; Witwerrente; Unterhaltsanspruch; Witwengeld; Witwergeld; Vereinbarkeit mit GG

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.11.1958
Aktenzeichen
1 AZR 307/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 39 zu Art 3 GG
  • BB 1959, 156
  • DB 1959, 435 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1958, 1362 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Gewährt eine betriebliche Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung dem Witwer einer Arbeitnehmerin eine Witwerrente nur, wenn er bei Lebzeiten seiner Frau einen Unterhaltsanspruch gegen diese hatte, während für das Witwengeld eine entsprechende Voraussetzung nicht besteht, so verstößt die das Witwergeld regelnde Bestimmung nicht gegen GG Art. 3.