Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1958, Az.: 1 AZR 307/58
Betriebliche Ruhegeldversorgung; Betriebliche Hinterbliebenenversorgung; Witwerrente; Unterhaltsanspruch; Witwengeld; Witwergeld; Vereinbarkeit mit GG
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.11.1958
- Aktenzeichen
- 1 AZR 307/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10200
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 39 zu Art 3 GG
- BB 1959, 156
- DB 1959, 435 (amtl. Leitsatz)
- DB 1958, 1362 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Gewährt eine betriebliche Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung dem Witwer einer Arbeitnehmerin eine Witwerrente nur, wenn er bei Lebzeiten seiner Frau einen Unterhaltsanspruch gegen diese hatte, während für das Witwengeld eine entsprechende Voraussetzung nicht besteht, so verstößt die das Witwergeld regelnde Bestimmung nicht gegen GG Art. 3.