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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.2007, Az.: 3 AZR 458/06

Zurückweisung einer Revision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.11.2007
Aktenzeichen
3 AZR 458/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 47275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hagen - 18.03.2005 - AZ: 2 Ca 1183/04
LAG Hamm - 01.02.2006 - AZ: 3 Sa 723/05

In Sachen
...
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke,
den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger,
die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie
die ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt und Lohre
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Februar 2006 - 3 Sa 723/05 - wird zurückgewiesen.

  2. 2.

    Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

    Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
Lohre