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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.07.1981, Az.: 3 AZR 666/78

Karenzentschädigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.07.1981
Aktenzeichen
3 AZR 666/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 02.06.1978 - 5 Sa 105/78

Fundstellen

  • DB 1982, 1227
  • NJW 1982, 1480 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkarenzentschädigung bei vertraglichen Wettbewerbsverboten (§ 74 Abs. 2 HGB) richtet sich nach den letzten vertragsmäßigen Bezügen des Arbeitnehmers. Dazu gehören nicht der Krankenversicherungszuschuß nach § 405 RVO und die freiwillig vom Arbeitgeber ausgezahlten Beiträge zu einer ersetzenden Lebensversicherung (§ 1 AnVNG).