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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1960, Az.: 5 AZR 3/60

Eheähnliches Verhältnis; Beteiligte; Arbeitsverhältnis; Arbeitsleistung; Demnächstige Zuwendung; Gesetzesverstoß; Formverstoß; Anspruch auf Vergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.09.1960
Aktenzeichen
5 AZR 3/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mannheim 04.09.1959

Fundstellen

  • DB 1960, 1506-1507 (amtl. Leitsatz)
  • WA 1960, 185

Amtlicher Leitsatz

1. Ein eheähnliches Verhältnis schließt nicht aus, daß die Beteiligten zueinander auch in einem Arbeitsverhältnis stehen.

2. Wird für eine Arbeitsleistung eine demnächstige Zuwendung versprochen und mißlingt das wegen Gesetzes- und Formverstoßes, so hat der Dienstleistende nach BGB § 612 Abs. 1 Anspruch auf Vergütung in der aus BGB § 612 Abs 2 sich ergebenden Höhe.