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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.09.1989, Az.: 2 BvR 1576/88

Stellenbesetzung; Bewerber; Unterlegen; Verpflichtungsklage; Vorläufiger Rechtsschutz

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.09.1989
Aktenzeichen
2 BvR 1576/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1989, 1247-1248 (Volltext mit red. LS)
  • DVBl 1990, 106 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • JuS 1990, 756
  • NJW 1990, 501-502 (Volltext mit red. LS) "Konkurrentenklage"
  • NVwZ 1990, 255 (amtl. Leitsatz)
  • ZfPR 1990, 60 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der Vorsitzende den unterlegenen Bewerber über den Ausgang des Verfahrens zur Stellenbesetzung verständigt hat, besteht die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes. Eine Neubescheidungsklage ist daher ausgeschlossen, sofern die Stelle bereits endgültig neu besetzt wurde.

Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht kann nicht festgestellt werden.