Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.07.1995, Az.: 2 BvR 326/92
Verfassungsmäßiges Schweigerecht; Angeklagter; Vermutung der Täterschaft; Betäubungsmittel; Fahrzeug; Lange Untersuchung; Haschisch
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.07.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 326/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13192
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1996, 449 (red. Leitsatz)
- NStZ 1995, 555-556 (Volltext mit red. LS)
- StV 1995, 505
Redaktioneller Leitsatz
Das verfassungsmäßige Schweigerecht des Angeklagten ist verletzt, wenn seine Täterschaft vermutet wird, weil er nicht erklären konnte, wie die entdeckten Betäubungsmittel in sein Auto geraten sind, und daß er bei der langen Untersuchung des Fahrzeugs nicht angegeben habe, mit Haschisch nichts zu tun zu haben.