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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.11.1973, Az.: 2 AZR 550/72

Befristeter Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Berufsunfähigkeit; Feststellung der Berufsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.11.1973
Aktenzeichen
2 AZR 550/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10038
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Elmshorn 13.07.1972 - 1 Ca 442/72
LAG Kiel 12.09.1972 - 1 Sa 261/72

Fundstellen

  • DVBl 1975, 595 (amtl. Leitsatz)
  • RiA 1974, 153

Amtlicher Leitsatz

Das Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes wird nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 BAT durch die im Verlauf des Arbeitsverhältnisses von einem Rentenversicherungsträger getroffene Feststellung der Berufsunfähigkeit des Angestellten dann nicht beendet, wenn der Angestellte für die ihm im Zeitpunkt der Feststellung übertragene Tätigkeit nicht berufsunfähig ist. Das kann auch der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den für seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr berufsfähigen Angestellten schon vor Feststellung der Berufsunfähigkeit auf einem Arbeitsplatz weiterverwendet hat, der von der Feststellung des Rentenversicherungsträgers nicht erfaßt wird.