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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.09.1972, Az.: 5 AZR 212/72

Nichttypische Willenserklärung; Eindeutiger Inhalt; Teil der Tatsachenfeststellung; Entscheidung des Berufungsgerichts; Bindung des Revisionsgerichts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.09.1972
Aktenzeichen
5 AZR 212/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10087
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 02.03.1972 - 4 Sa 667/71

Fundstelle

  • SAE 1973, 219

Amtlicher Leitsatz

Die Prüfung der Frage, ob eine nichttypische Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat, ist Teil der Tatsachenfeststellung; die Entscheidung des Berufungsgerichts hierzu ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend.