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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.03.1984, Az.: 2 BvR 1994/83

Kirchenbeamter; Dienstvergehen ; Diözesan-Disziplinargericht; Innerkirchliche Maßnahme; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.03.1984
Aktenzeichen
2 BvR 1994/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11800
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1985, 788 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1985, 105 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Urteil eines Diözesan-Disziplinargerichts ist, soweit es ein Dienstvergehen eines Kirchenbeamten feststellt und disziplinar ahndet, eine innerkirchliche Maßnahme, die nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann.