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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.01.1970, Az.: 2 RU 175/67

Hinterbliebenenrente; Ungeklärte Todesursache; Folgen objektiver Beweislosigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.01.1970
Aktenzeichen
2 RU 175/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10850
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 30, 278 - 281
  • MDR 1970, 621 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 84 zu § 128 SGG

Amtlicher Leitsatz

Ist unklärbar, ob der Tod eines Beschäftigten durch betriebsbezogene Umstände verursacht oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist (Selbsttötung), so sind die Folgen dieser Ungewißheit von den Hinterbliebenen nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu tragen.