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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.04.1957, Az.: 1 AZR 477/56

Tarifvertrag; Bestimmungen eines Landesgesetzes; Tarifliche Bestimmungen; Mangelnde Gesetzgebungskompetenz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.04.1957
Aktenzeichen
1 AZR 477/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10156
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 1 TVG
  • DB 1957, 483 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1957, 114

Amtlicher Leitsatz

Sind in einen Tarifvertrag die Bestimmungen eines Landesgesetzes wörtlich übernommen, so bleiben die tariflichen Bestimmungen, auch wenn dieses Gesetz wegen mangelnder Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers nichtig ist, in Kraft, bis sie durch die Tarifpartner abgeändert oder durch einen von ihnen gekündigt worden sind.