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§ 1 HZulG LSA - Begriffsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

(1) Staatsvertrag im Sinne dieses Gesetzes ist der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 21. März 2019 bis 4. April 2019.

(2) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das für die Hochschulzulassung zuständige Ministerium.