Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.05.1974, Az.: 1 ABR 60/73
Jugendvertreter; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Themen der Schulung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.05.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 60/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10052
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 23.07.1973 - 1 TaBV 4/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 1772-1773 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1975, 446-448 (Urteilsbesprechung von Frank Teichmüller)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung insgesamt unter § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 fällt, die teils für die Arbeit der Jugendvertretung erforderliche, teils geeignete Kenntnisse vermittelt, ist ausschlaggebend, welche Themen der Schulung das Gepräge geben.
2. Eine teilweise Bejahung einer Schulung als erforderlich für die Tätigkeit eines Jugendvertreters kommt nur dann in Betracht, wenn die unterschiedlichen Themen so klar voneinander abgegrenzt sind, daß ein zeitweiser Besuch der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen möglich und sinnvoll ist.