Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.01.1960, Az.: 1 AZR 200/58
Bürger der Bundesrepublik; Verpflichtung im Arbeitsvertrag; Zeitschrift; Freiheitlich demokratischer Rechtsstaat; Unrechtsregime des Nazismus; Urlaubserteilung; Antritt des Urlaubs; Beendigung des Urlaubs
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.01.1960
- Aktenzeichen
- 1 AZR 200/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg - 03.04.1958 - AZ: VI N 275/57
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 9, 1 - 7
- DB 1960, 848 (amtl. Leitsatz)
- JZ 1960, 545-546 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1960, 1734-1735 (Volltext mit amtl. LS) "Anfechtung der Urlaubserteilung"
Amtlicher Leitsatz
1. Kein Bürger der Bundesrepublik kann nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet sein, für eine Zeitschrift, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat angreift oder das Gewalt- und Unrechtsregime des Nazismus verherrlicht oder verharmlost, auch nur im geringsten tätig zu werden.
2. Eine Urlaubserteilung kann nach Antritt des Urlaubs nur mit Wirkung ex nunc und nach Beendigung des Urlaubs nicht mehr angefochten werden.