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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79

Rechtsinstitut; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsschutzgarantien; Auslegung der verfahrensrechtlichen Vorschriften

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.04.1980
Aktenzeichen
2 BvR 461/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 11189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Lahn-Gießen 30.01.1979 - 52 OWi 15 Js 18636/78
LG Lahn-Gießen 08.03.1979 - 7 Qs137/79

Fundstelle

  • BVerfGE 54, 80 - 86

Redaktioneller Leitsatz

Bei der Anwendung und Auslegung der verfahrensrechtlichen Vorschriften die dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden. Genau dann nicht, wenn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem ersten Zugang zum Gericht und damit unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient.