Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.06.1991, Az.: 2 BvR 511/89
Zustellungsurkunde; Beweiskraft; Beweis der tatsächlichen Wohnung; Beweiskräftiges Indiz
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 03.06.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 511/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12241
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- HFR 1992, 199-201 (Volltext mit red./amtl. LS)
- NJW 1992, 224-226 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 159 (red. Leitsatz)
- SGb 1992, 256 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht darauf, daß der Zustellungsempfänger unter der Zustellungsanschrift wohnt. Insoweit wird durch die Erklärung des Zustellungsbeamten aber ein beweiskräftiges Indiz begründet. Die Indizwirkung kann nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden.