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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.06.1991, Az.: 2 BvR 511/89

Zustellungsurkunde; Beweiskraft; Beweis der tatsächlichen Wohnung; Beweiskräftiges Indiz

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
03.06.1991
Aktenzeichen
2 BvR 511/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • HFR 1992, 199-201 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • NJW 1992, 224-226 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1992, 159 (red. Leitsatz)
  • SGb 1992, 256 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht darauf, daß der Zustellungsempfänger unter der Zustellungsanschrift wohnt. Insoweit wird durch die Erklärung des Zustellungsbeamten aber ein beweiskräftiges Indiz begründet. Die Indizwirkung kann nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden.