Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.04.1995, Az.: V ZR 138/93

Sachenrecht; Formnichitgkeit; Heilung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.04.1995
Aktenzeichen
V ZR 138/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15217
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1995, 1423-1424 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verfassungsrechtsrechtliche Bedenken gegen den durch Art. 2 § 5 Nr. 2b, cc SachenRÄndG mit Wirkung vom 1.10.1994 eingefügten Art. 233 § 6 VI EGBGB, der bestimmt, daß eine bis zum Ablauf des 21.7.1992 vorgenommene Übereignung des nach § 27 DDR-LPG-Gesetz entstandenen selbständigen Gebäudeeigentums nicht deshalb unwirksam ist, weil sie nicht nach den für die Übereignung von Grundstücken geltenden Vorschriften des BGB vorgenommen wurde, bestehen nicht. Gleiches gilt für danach ebenfalls geheilte Rechtsgeschäfte, mit denen Verpflichtungen zur Übertragung und zum Erwerb begründet worden sind.