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Bundesfinanzhof
Urt. v. 27.10.1978, Az.: VI R 174/76

Werbungskosten; Reinigungskosten; Arbeitszimmer; Unbedeutende Hilfeleistung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
27.10.1978
Aktenzeichen
VI R 174/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10555
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 126, 285 - 288
  • BStBl II 1979, 80
  • DB 1979, 385-386 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1979, 174 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen Ehegatten für die Reinigung eines steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers sind nicht als Werbungskosten abziehbar, soweit es sich bei den Leistungen des Ehegatten zur Pflege des Arbeitszimmers um eine Tätigkeit handelt, die nach Art und Umfang über den Rahmen einer - üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbrachten - unbedeutenden Hilfeleistung nicht hinausgeht.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 27.10.1978 - AZ: VI R 166/76

weitere Verbundverfahren:
BFH - 27.10.1978 - AZ: VI R 173/76