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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.05.1985, Az.: I ZR 99/83
„Vertriebsbindung“

Aussetzung des Rechtsstreits; Europäische Gemeinschaft; Entscheidung der Kommission; Unlauterer Wettbewerb; Vertriebsbindung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.05.1985
Aktenzeichen
I ZR 99/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13036
Entscheidungsname
Vertriebsbindung
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 289-290 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2895-2896 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft bei Zweifeln an der Vereinbarkeit einer Vertriebsbindung mit Art. 85 EWGV, wenn die Kommission in einem von ihr eingelassenes (noch nicht abgeschlossenes) Verfahren die Vereinbarkeit in Abrede gestellt hat und die Begründung dafür im Rechtsstreit nicht vorgetragen wird.