Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.05.1985, Az.: I ZR 99/83
„Vertriebsbindung“
Aussetzung des Rechtsstreits; Europäische Gemeinschaft; Entscheidung der Kommission; Unlauterer Wettbewerb; Vertriebsbindung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.05.1985
- Aktenzeichen
- I ZR 99/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13036
- Entscheidungsname
- Vertriebsbindung
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1986, 289-290 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2895-2896 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft bei Zweifeln an der Vereinbarkeit einer Vertriebsbindung mit Art. 85 EWGV, wenn die Kommission in einem von ihr eingelassenes (noch nicht abgeschlossenes) Verfahren die Vereinbarkeit in Abrede gestellt hat und die Begründung dafür im Rechtsstreit nicht vorgetragen wird.