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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.09.1977, Az.: VIII ZR 118/76

Terminladung; Urlaubsantritt; Wiedereinsetzung; Einspruchsfrist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.09.1977
Aktenzeichen
VIII ZR 118/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11502
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1977, 762-763
  • MDR 1978, 221 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wiedereinsetzung nach § 233 Abs. 2 ZPO (a. F.) ist nicht zu erteilen, wenn eine Partei die vor ihrem Urlaubsantritt durch Niederlegung bei der Post zugestellte Klageschrift mit Terminsladung nicht abholte und bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub die Einspruchsfrist gegen ein in der Zwischenzeit ergangenes Versäumnisurteil abgelaufen war.