Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.03.1981, Az.: 3 ABR 38/80
Versorgunszusage; Zusage; Versorgungsordnung; Darlegungspflicht; Versorgungsleistung; Zusatzleistung; Zusatzversorgung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.03.1981
- Aktenzeichen
- 3 ABR 38/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10126
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 15.04.1980 - 7 TaBV 1/80
Rechtsgrundlagen
- § 50 BetrVg
- § 58 BetrVg
- § 80 BetrVg
- § 87 BetrVg
- § 242 BGB
Fundstellen
- NJW 1982, 2461 (amtl. Leitsatz)
- VersR 1982, 54
Amtlicher Leitsatz
1. Erteilt ein Arbeitgeber seinen außertariflichen Angestellten individuelle Versorgungszusagen, die über eine generelle Versorgungsordnung hinausgehen, so kann der Betriebsrat Auskunft über die dabei angewandten Grundsätze verlangen. Er muß kein besonderes berechtigtes Interesse darlegen.
2. Besteht eine konzerneinheitliche Versorgungsordnung, erhalten aber die Angestellten in einem einzigen Konzernunternehmen zusätzliche Versorgungsleistungen, so ist für diese Zusatzversorgung nicht der Konzernbetriebsrat, sondern der Gesamtbetriebsrat des betreffenden Unternehmens zuständig, solange keine konzerneinheitliche Zusatzregelung in Betracht kommt.