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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.03.1981, Az.: 3 ABR 38/80

Versorgunszusage; Zusage; Versorgungsordnung; Darlegungspflicht; Versorgungsleistung; Zusatzleistung; Zusatzversorgung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.03.1981
Aktenzeichen
3 ABR 38/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 15.04.1980 - 7 TaBV 1/80

Fundstellen

  • NJW 1982, 2461 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1982, 54

Amtlicher Leitsatz

1. Erteilt ein Arbeitgeber seinen außertariflichen Angestellten individuelle Versorgungszusagen, die über eine generelle Versorgungsordnung hinausgehen, so kann der Betriebsrat Auskunft über die dabei angewandten Grundsätze verlangen. Er muß kein besonderes berechtigtes Interesse darlegen.

2. Besteht eine konzerneinheitliche Versorgungsordnung, erhalten aber die Angestellten in einem einzigen Konzernunternehmen zusätzliche Versorgungsleistungen, so ist für diese Zusatzversorgung nicht der Konzernbetriebsrat, sondern der Gesamtbetriebsrat des betreffenden Unternehmens zuständig, solange keine konzerneinheitliche Zusatzregelung in Betracht kommt.