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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.02.1984, Az.: VI ZR 70/82

Risikoaufklärung des Arztes; Vorbehandelnder Arzt; Schmerzensgeldklage; Bestimmtheit der Klage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.02.1984
Aktenzeichen
VI ZR 70/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1985, 236-238
  • MDR 1984, 926-927 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Nachweis, daß der Patient über den Eingriff und seine Risiken bereits von einem vorbehandelnden Arzt ausreichend aufgeklärt worden ist.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine mangels Bestimmtheit im ersten Rechtszug unzulässige, von dem Gericht als unbegründet abgewiesene Schmerzensgeldklage im zweiten Rechtszug zulässig werden kann.