Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.02.1984, Az.: VI ZR 70/82
Risikoaufklärung des Arztes; Vorbehandelnder Arzt; Schmerzensgeldklage; Bestimmtheit der Klage
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.02.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 70/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1985, 236-238
- MDR 1984, 926-927 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Nachweis, daß der Patient über den Eingriff und seine Risiken bereits von einem vorbehandelnden Arzt ausreichend aufgeklärt worden ist.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine mangels Bestimmtheit im ersten Rechtszug unzulässige, von dem Gericht als unbegründet abgewiesene Schmerzensgeldklage im zweiten Rechtszug zulässig werden kann.