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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.10.1960, Az.: 2 AZR 580/59

Rückwirkender Tarifvertrag; Nachträgliche Lohnerhöhung; Berechnungszeitraum; Neuberechnung des Krankengeldzuschusses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.10.1960
Aktenzeichen
2 AZR 580/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 29.10.1959 - 6 Sa 450/59

Fundstellen

  • BB 1960, 1327
  • DB 1960, 1458 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei einer nachträglichen, auf einem rückwirkenden Tarifvertrag beruhenden Erhöhung des im Berechnungszeitraum verdienten Lohnes kann der Arbeiter eine Neuberechnung des Krankengeldzuschusses fordern.