Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1975, Az.: 1 StR 755/75

Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung; Angeklagte Tat; Gerichtliche Ermittlung anderer Tatsachen; Strafzumessung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.1975
Aktenzeichen
1 StR 755/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10925
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1981, 99

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, auch andere Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind; der Tatrichter ist im allgemeinen sogar zu ergänzenden Feststellungen solcher Art verpflichtet.