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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.04.1983, Az.: 7 AZR 148/81

Rechtsmittelbelehrung; Prozeßvertretung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.04.1983
Aktenzeichen
7 AZR 148/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10214
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 19.12.1980 - 2 Sa 97/80

Fundstellen

  • BAGE 42, 303 - 312
  • JR 1984, 308
  • MDR 1983, 962-963 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsmittelbelehrung eines Arbeitsgerichts ist auch dann im Sinne von § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG vollständig und daher richtig, wenn nicht besonders darauf hingewiesen worden ist, daß nur kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung befugte Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen postulationsfähig sind (§ 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG).