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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.04.1976, Az.: 2 BvR 61/76

Schutz von Ehe und Familie; Wertentscheidende Grundsatznorm; Haftvollzug; Besuche von Ehegatten; Untersuchungsgefangene; Besuchsgelegenheiten; Allgemeine Besuchstage

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.04.1976
Aktenzeichen
2 BvR 61/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 42, 96
  • BVerfGE 42, 95 - 103
  • DRiZ 1976, 216
  • MDR 1976, 822 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1311-1312 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm sollte auch im Haftvollzug besonders geschützt sein. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es daher möglich sein, für Besuche zu sorgen, in denen Ehegatten und Kindern von Untersuchungsgefangenen auch außerhalb der allgemeinen Besuchstage kommen dürfen.