Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.04.1976, Az.: 2 BvR 61/76
Schutz von Ehe und Familie; Wertentscheidende Grundsatznorm; Haftvollzug; Besuche von Ehegatten; Untersuchungsgefangene; Besuchsgelegenheiten; Allgemeine Besuchstage
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.04.1976
- Aktenzeichen
- 2 BvR 61/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11048
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 42, 96
- BVerfGE 42, 95 - 103
- DRiZ 1976, 216
- MDR 1976, 822 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 1311-1312 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm sollte auch im Haftvollzug besonders geschützt sein. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es daher möglich sein, für Besuche zu sorgen, in denen Ehegatten und Kindern von Untersuchungsgefangenen auch außerhalb der allgemeinen Besuchstage kommen dürfen.