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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.05.1978, Az.: 6 ABR 25/75

Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle; Betriebsvereinbarung; Tarifliche analytische Arbeitsbewertung; Arbeitsplätze; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Beteiligungsbefugnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.05.1978
Aktenzeichen
6 ABR 25/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 09.06.1974 - 11 TaBV 89/73

Fundstellen

  • BAGE 30, 298 - 309
  • BB 1978, 1518
  • DB 1978, 2225-2226 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle gemäß Betriebsvereinbarung zur Überprüfung der tariflichen analytischen Arbeitsbewertung der Arbeitsplätze ist zulässig.

2. Der von der betrieblichen Schiedsstelle getroffene Spruch ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren jedenfalls hinsichtlich der richtigen Anwendung der tariflichen Bewertungsmerkmale nachprüfbar.

3. Zur Beteiligungsbefugnis in einem derartigen Beschlußverfahren.