Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.05.1978, Az.: 6 ABR 25/75
Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle; Betriebsvereinbarung; Tarifliche analytische Arbeitsbewertung; Arbeitsplätze; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Beteiligungsbefugnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.05.1978
- Aktenzeichen
- 6 ABR 25/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10120
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 09.06.1974 - 11 TaBV 89/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 30, 298 - 309
- BB 1978, 1518
- DB 1978, 2225-2226 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle gemäß Betriebsvereinbarung zur Überprüfung der tariflichen analytischen Arbeitsbewertung der Arbeitsplätze ist zulässig.
2. Der von der betrieblichen Schiedsstelle getroffene Spruch ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren jedenfalls hinsichtlich der richtigen Anwendung der tariflichen Bewertungsmerkmale nachprüfbar.
3. Zur Beteiligungsbefugnis in einem derartigen Beschlußverfahren.