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§ 91a HmbDG - Überleitungsvorschriften auf Grund des Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG)
Amtliche Abkürzung
HmbDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2031-1

Auf vor dem 1. April 2025 eingeleitete Disziplinarverfahren und die auf sie bezogenen gerichtlichen Verfahren ist weiterhin das Hamburgische Disziplinargesetz in der bis zum 31. März 2025 geltenden Fassung anzuwenden. Maßnahmen, die nach bisherigem Recht getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.