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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.02.1984, Az.: IVb ZB 701/81

Vaterschaftsanerkenntnis; Ehelichkeit; Nichtehelichkeit; Zeit der Geburt; Vaterschaftsfeststellung; Unterhaltspflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.02.1984
Aktenzeichen
IVb ZB 701/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12785
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 90, 129 - 145
  • Beitzke, StAZ 84, 198
  • IPRspr 1984, 96
  • MDR 1984, 563-564 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1299-1302 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Auswirkungen eines Vaterschaftsanerkenntnisses auf die Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit eines Kindes bestimmen sich nach dem Recht des Staates, dem der Ehemann der Mutter zur Zeit der Geburt angehört hat. Für die Vaterschaftsfeststellung ist das Anerkenntnis jedoch nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn dieses für die Unterhaltspflicht des Vaters maßgebend ist.