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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.03.1983, Az.: 4 AZR 61/80

Einschlägige Lehrabschlußprüfung; Tarifauslegung; Öffentlicher Dienst; Absolventen der Verwaltungsprüfungen; Geprüfte Anwaltsgehilfen; Inhaber eines Kaufmannsgehilfenbriefes; Dissens der Tarifvertragsparteien

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.03.1983
Aktenzeichen
4 AZR 61/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10055
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 15.11.1977 - 2 Ca 400/76
LAG Düsseldorf 19.11.1979 - 23 (11) Sa 1966/77

Fundstellen

  • BAGE 42, 86 - 94
  • BB 1983, 1471
  • JR 1984, 176

Amtlicher Leitsatz

1. Über eine "einschlägige Lehrabschlußprüfung" (VergGr A7 Fallgruppe 7 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Technischen Überwachungsvereine von 31.05.1974 in der Fassung von 25.07.1975) verfügen die Absolventen der Verwaltungsprüfungen des öffentlichen Dienstes, geprüfte Anwaltsgehilfen sowie alle Inhaber eines Kaufmannsgehilfenbriefes.

2. Ein Dissens der Tarifvertragsparteien berührt die Gültigkeit wirksam zustandegekommener Tarifnormen nicht.