Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1967, Az.: 3 AZR 456/66
Zeugniserteilung; Bewerbung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.10.1967
- Aktenzeichen
- 3 AZR 456/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10123
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 22.08.1966 - 3 Sa 316/65
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 20, 136 - 142
- DB 1967, 1948 (Kurzinformation)
- DB 1968, 1183-1184 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1968, 615 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1968, 1350-1351 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unzureichenden Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer.
2. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, daß bei leitenden Angestellten das Fehlen des Zeugnisses die Ursache für den Mißerfolg von Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz gewesen sei.
3. Der Arbeitnehmer muß in einem solchen Fall darlegen und im Streitfall beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen ist, ihn einzustellen, sich dann aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Die Erleichterung des § 287 ZPO kann sich erst bei der Würdigung des Parteivortrags und etwaiger Beweise auswirken.