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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.08.1980, Az.: 2 BvR 495/80

Institut der Führungsaufsicht; Keine verfassungsrechtlichen Einwände; Gefährdete Täter; Lebensführung; Kritische Zeiträume; Unterstützung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.08.1980
Aktenzeichen
2 BvR 495/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 11191
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG München I 07.03.1980 - StVK 541/79
OLG München 24.04.1980 - 1 Ws 391/80

Fundstellen

  • BVerfGE 55, 28 - 32
  • NJW 1981, 165 (amtl. Leitsatz)
  • NStZ 1981, 21-22

Redaktioneller Leitsatz

Gegen das Institut der Führungsaufsicht bestehen von Verfassungs wegen auch dann keine Einwende, wenn im Zweifel steht, ob es seiner Aufgabe, gefährliche und gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen, voll gerecht wird.