Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.10.1975, Az.: 5 AZR 430/74
Abhängigkeit; Freier Mitarbeiter; Rundfunkanstalt; Redakteur; Reporter; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.10.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 430/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10035
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 25.06.1974 - 8 Sa 550/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1976, 298-299 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die Frage, ob ein als "freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt eingestellter Redakteur und Reporter in einem Arbeitsverhältnis zu der Anstalt steht, kommt es entscheidend auch darauf an, ob die Anstalt über die Abwicklung des einzelnen Auftrages hinaus über Arbeitszeit und Arbeitskraft des Reporters wie ein Arbeitgeber verfügt, oder ob sie ihm in der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehung die für einen freien Mitarbeiter typische Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung der Arbeitskraft überläßt.