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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.10.1975, Az.: 5 AZR 430/74

Abhängigkeit; Freier Mitarbeiter; Rundfunkanstalt; Redakteur; Reporter; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.10.1975
Aktenzeichen
5 AZR 430/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.06.1974 - 8 Sa 550/73

Fundstelle

  • DB 1976, 298-299 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für die Frage, ob ein als "freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt eingestellter Redakteur und Reporter in einem Arbeitsverhältnis zu der Anstalt steht, kommt es entscheidend auch darauf an, ob die Anstalt über die Abwicklung des einzelnen Auftrages hinaus über Arbeitszeit und Arbeitskraft des Reporters wie ein Arbeitgeber verfügt, oder ob sie ihm in der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehung die für einen freien Mitarbeiter typische Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung der Arbeitskraft überläßt.