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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.03.1978, Az.: 5 AZR 833/76

Flugbegleiter; Fünf-Jahreszeitraumes; Arbeitsunfähigkeit; Prämie; Ausscheiden aus Fluggesellschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.03.1978
Aktenzeichen
5 AZR 833/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10044
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 06.12.1976 - 1 Sa 412/76

Fundstelle

  • DB 1978, 2499 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Flugbegleiter, der während des maßgeblichen Fünf-Jahreszeitraumes ein Jahr und vier Monate arbeitsunfähig krank war, verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf die Prämie beim Ausscheiden aus der Fluggesellschaft nach § 7 Abs. 3 des Manteltarifvertrages Nr. 3 für das Bordpersonal der Bavaria Fluggesellschaft vom 24.03.1975.