Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1977, Az.: 7 RAr 16/75
Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme; Fortbildung; Umbildung; Abgrenzung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.01.1977
- Aktenzeichen
- 7 RAr 16/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10855
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 41 Abs. 1 AFG
- § 47 Abs. 1 AFG
- § 36 AFG
- § 7 Abs. 2 AFuU
Fundstellen
- BSGE 43, 124 - 128
- SozR 4100 § 41 Nr 28
Amtlicher Leitsatz
Für die Frage, ob die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme als Fortbildung oder Umschulung einzuordnen ist, ist nicht notwendig von der letzten beruflichen Tätigkeit vor der Maßnahme auszugehen. Es kommt vielmehr darauf an, ob und in welchem Umfange (noch vorhandene) berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in den neuen Beruf übernommen werden.