Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 04.07.1973, Az.: 1 AZB 12/73

Rechtsmittelschrift; Notwendiger Inhalt; Parteirollen; Ladungsfähige Anschriften; Zustellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.07.1973
Aktenzeichen
1 AZB 12/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 14.02.1973 - 6 Sa 804/72

Fundstellen

  • BAGE 25, 255 - 260
  • MDR 1973, 966 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1949-1950 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Rechtsmittelschrift muß die Parteirollen sowie die ladungsfähigen Anschriften der Parteien bzw. ihrer Prozeßbevollmächtigten so genau angeben oder aus beigefügten Unterlagen erkennen lassen, daß die erforderlichen Zustellungen und Ladungen alsbald bewirkt werden können.