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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1978, Az.: 5 AZR 15/77

Träger der Sozialversicherung; Lohnfortzahlungsanspruch; Kurbewilligung; Formaler Akt; Medizinische Notwendigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1978
Aktenzeichen
5 AZR 15/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 08.12.1976 - 4 Sa 856/75

Fundstellen

  • BB 1979, 110
  • DB 1978, 2178-2179 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Träger der Sozialversicherung, der aus abgeleitetem Recht einen Lohnfortzahlungsanspruch nach LFZG § 7 geltend macht, kann sich nicht allein auf den formalen Akt seiner Kurbewilligung berufen, wenn handgreifliche Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit dieser Kur bestehen.