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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.06.1975, Az.: 1 ABR 118/73

Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Übernachtungsgebühren; Auslösung; Betriebliches Wohnheim

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.06.1975
Aktenzeichen
1 ABR 118/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10007
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Düsseldorf 24.07.1973 - 3 BV 28/73
LAG Düsseldorf 12.10.1973 - 4 TaBV 58/73

Fundstellen

  • BB 1975, 1159
  • DB 1975, 1752-1753 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Betriebsrat hat im Rahmen der vom Arbeitgeber vorgegebenen finanziellen Dotierung ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Übernachtungsgebühren für Arbeitnehmer mit und ohne Auslösung in einem möblierten betrieblichen Wohnheim mit Zweibettzimmern und Nebenräumen.