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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.02.1992, Az.: XII ZR 25/91

Rechtshängigkeit; Ausländisches Gericht; Identität der Pateien; Streitgegenstand; Scheidungsantrag; Französisches Recht ; Ehesache

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.02.1992
Aktenzeichen
XII ZR 25/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 14530
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1992, 1058-1060 (Volltext mit red. LS)
  • IPRax 1994, 40-42 (Volltext mit amtl. LS)
  • IPRax 1994, 17-19 (Urteilsbesprechung von Dr. hartmut Linke)
  • IPRspr 1992, 211
  • JuS 1993, 256
  • NJW-RR 1992, 642-643 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Ist ein Verfahren bei einem ausländischen Gericht rechtshängig und wird bei vorausschauender Sichtweise das ausländische Urteil im Inland anerkannt, so steht diese Rechtshängigkeit einer Rechtshängigkeit im Inland entgegen.

2. Dies gilt auch für eine nachfolgende Klage oder einen Scheidungsantrag und besonderen Verfahren in Familiensachen.

3. Für die anderweitige Rechtshängigkeit ist eine Identität der Parteien und des Streitgegenstandes erforderlich.

4. Nach französischem Recht tritt Rechtshängigkeit bereits mit der Einreichung eines Antrages auf Durchführung eines Versöhnungsverfahrens ein.

Gründe

1

Mit seiner Entscheidung v. 12.2.1992 hat der BGH das angefochtene Urteil des OLG Karlsruhe (IPRaxÿ1992,171ÿff.) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Hierbei hat er darauf hingewiesen, daß das OLG nach pflichtgemäßem Ermessen zu überprüfen habe, in welcher Weise es sich über die Rechtslage und Rechtspraxis (vgl. dazu BGH, NJW 1991,1418,1419) nach französischem Recht vergewissert. Im Hinblick auf die Entscheidung der Cour d'Appel in Colmar v. 11.6.1990 habe es insbesondere zu erwägen, ob ohne Einholung eines Gutachtens eines mit den einschlägigen Fragen vertrauten wissenschaftlichen Instituts oder einer Auskunft über das französische Recht nach dem Europäischen Übereinkommen v. 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1974 II 938), das auch für Frankreich in Kraft getreten ist (BGBl. 1975 II 300) die nachzuholenden Feststellungen treffen kann (vgl. auch BGH, NJW 1988,648).

2

Die Entscheidung der Cour d'Appel in Colmar v. 11.6.1990 ist abgedruckt in IPrax 1992,173. Sonnenberger hat sich mit den Entscheidungen des OLG Karlsruhe und der Cour d'Appel Colmar in IPrax 1992,154 ff. befaßt.

3

* * *

4

Bearbeiter: Richter am Oberlandesgericht Dr. Bernhard Hülsmann, Karlsruhe