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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.02.1988, Az.: VI ZR 168/87

Zurechnungszusammenhang; Betriebsgefahr; Kfz; Schadenseintritt; Tier

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.02.1988
Aktenzeichen
VI ZR 168/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1988, 570-571
  • MDR 1988, 664-665 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1988, 731-732 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1988, 640-641 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Betriebsgefahr eines Kfz und dem Schadenseintritt wird nicht dadurch unterbrochen, daß außer dem Betrieb des Kfz auch das Verhalten eines Tieres mitgewirkt hat, das in dem Kfz befördert worden ist.