Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1979, Az.: 4 AZR 438/77
Kassiers; Staatliches Kassenwases; Staatliches Rechnungswesen; Förmliche Bestellung; Oberjustizkasse; Zahlungsverkehr; Allgemeiner Geldverkehr
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.03.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 438/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- RKO
Fundstelle
- BAGE 31, 346 - 356
Amtlicher Leitsatz
1. Der Begriff des "Kassiers" in der Anlage 1a zum BAT entspricht dem des staatlichen Kassen- und Rechnungswesens.
2. Daher muß ein "Kassier" zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale im Regelfall als solcher förmlich bestellt worden sein. Jedenfalls muß er bei einer Oberjustizkasse baren und unbaren Zahlungsverkehr erledigen sowie die nach den kassenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Bücher führen.
3. Der Begriff des "unbaren Zahlungsverkehrs" entspricht auch bei den der RKO unterliegenden staatlichen Kassen demjenigen des allgemeinen Geldverkehrs.