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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1971, Az.: II ZR 78/69

Container; Güterverpackung; Übergabe an Verfrachter; Mangelhafte Verpackung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.03.1971
Aktenzeichen
II ZR 78/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1971, 958-959 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 563 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1971, 559 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird beim Seetransport dem Ablader vom Verfrachter ein Container überlassen und das Gut in diesem gepackt dem Verfrachter übergeben, so gehört der Container zur "Verpackung der Güter" i. S. des § 86 ADS. Werden die Güter im Container nicht genügend befestigt, so daß sie gegeneinander und gegen die Wände des Containers stoßen, so liegt eine "mangelhafte Verpackung der Güter" vor.