Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1971, Az.: II ZR 78/69
Container; Güterverpackung; Übergabe an Verfrachter; Mangelhafte Verpackung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.03.1971
- Aktenzeichen
- II ZR 78/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11120
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1971, 958-959 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1971, 563 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1971, 559 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird beim Seetransport dem Ablader vom Verfrachter ein Container überlassen und das Gut in diesem gepackt dem Verfrachter übergeben, so gehört der Container zur "Verpackung der Güter" i. S. des § 86 ADS. Werden die Güter im Container nicht genügend befestigt, so daß sie gegeneinander und gegen die Wände des Containers stoßen, so liegt eine "mangelhafte Verpackung der Güter" vor.