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§ 58 SH AbgG - Übergangsregelung für Abgeordnete der 17. Wahlperiode

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)
Amtliche Abkürzung
SH AbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1101-5

Abgeordnete der 17. Wahlperiode, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Landtag ausscheiden, erhalten Übergangsgeld nach dem Abgeordnetengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 100, ber. 1992 S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 567).