Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1977, Az.: 4 AZR 467/76
Gesamttätigkeit; Arbeitsvorgänge; Beurteilung von Rechtsfragen; Sachverständiger
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.12.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 467/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10066
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 23.01.1976 - 5 Sa 583/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1979, 209
Amtlicher Leitsatz
1. Entspricht eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung bestimmten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT nicht, so gilt das auch für die Zeit der Geltung des neugefaßten BAT § 22 ab 01.01.1975. Daher braucht in diesen Fällen nicht geprüft zu werden, welche "Arbeitsvorgänge" im Sinne des BAT § 22 F: 17.03.1975 anzunehmen sind.
2. Die Beurteilung von Rechtsfragen, auch solchen des Tarifrechts, darf von den Gerichten nicht Sachverständigen überlassen werden. Dies gilt auch bei der Zuziehung von Sachverständigen von Amts wegen nach ZPO § 144.