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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.08.1974, Az.: 4 AZR 496/73

Bestellung zum Vorhandwerker; Widerruf; Mitbestimmungspflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.08.1974
Aktenzeichen
4 AZR 496/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 22.08.1973 - 2 Sa 129/73

Fundstelle

  • ARST 1975, 122

Amtlicher Leitsatz

1. Der Widerruf einer Bestellung zum Vorhandwerker darf nicht ohne sachlichen Grund ausgesprochen werden.

2. Der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht des Personalrates nach § 71 Abs. 1 Buchst. b PersVG.