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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.01.1980, Az.: BVerwG 8 C 63/79

Steuerbegünstigter Wohnungsbau; Familienheim mit zwei Wohnungen; Schwimmbad; Wohnbereich des Eigentümers; Mitbenutzungsabrede

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.01.1980
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 63/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11376
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stuttgart 12.01.1978 - VRS IX 296/77
VGH Mannheim 05.02.1979 - III 1256/78

Fundstelle

  • DÖV 1980, 689 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Im steuerbegünstigten Wohnungsbau ist ein in einem Familienheim mit zwei Wohnungen eingerichtetes Schwimmbad regelmäßig dem Wohnbereich des Eigentümers zuzurechnen. Ob eine Mitbenutzungsabrede die Wirkung hat, daß das Schwimmbad teilweise der Einliegerwohnung zuzurechnen ist, richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach den räumlichen Verhältnissen, sowie nach Art und Intensität der Mitbenutzung.