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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.12.1990, Az.: III ZR 336/89

Positive Vertragsverletzung; PVV; Schuldner; Verantwortungsbereich; Feststehende Schadensursache; Beweislastumkehr

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.12.1990
Aktenzeichen
III ZR 336/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1991, 575
  • WM 1991, 514-516 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wird ein Schuldner aus positiver Vertragsverletzung in Anspruch genommen und liegt die feststehende Schadensursache in seinem Verantwortungsbereich, so kommt es zur Beweislastumkehr.